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Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen schon ab 45€ 
 – schnell, präzise und  von Behörden, Hochschulen und Ämtern anerkannt.
Unsere beeidigten Fachübersetzer:innen arbeiten terminologiegetreu und liefern auf Wunsch digital sowie im Original per Post.

Behördlich anerkannte beglaubigte Übersetzungen Ihrer Unterlagen durch vereidigte Übersetzerin

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen, Chinesischen, Französischen oder Spanischen ins Deutsche? Oder eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ins Englische, Chinesische, Französische oder Spanische?

Lassen Sie uns Ihre Unterlagen einfach digital – per E-Mail, über unser Angebotsformular oder per Whats App zukommen – und Sie erhalten zeitnah ein Festpreisangebot.

Unser Angebot

Dokument hochladen & Festpreis erhalten

Wir beraten Sie gern

So läuft’s – beglaubigt in 4 Schritten

Festpreis nach Sichtung, verbindlicher Liefertermin – beglaubigte Übersetzungen für Urkunden & amtliche Dokumente.

Digitale Übermittlung der Dateien

Sprachpaar & Wunschtermin nennen

Angebot – transparent & fix:

Festpreis & garantierter Liefertermin

Übersetzung & Beglaubigung:

durch vereidigten Übersetzer; optional Überbeglaubigung

Lieferung – digital und postalisch

PDF per E-Mail & Original per Post

Sie sind sich aufgrund der vielen verschiedenen Begriffe – beglaubigte Übersetzung, amtlich anerkannte Übersetzung, vereidigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, gerichtlich ermächtigter Übersetzer, usw. – unsicher? Sehen Sie sich unsere FAQ an und zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ein paar Beispiele für Dokumente, die von uns häufig beglaubigt übersetzt werden

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Beglaubigte Übersetzungen werden für offizielle Zwecke, d.h. zur Vorlage bei Behörden, Gerichten usw. benötigt und werden zum Teil auch bei Bewerbungen von Hochschulen oder Arbeitgebern verlangt. Sie können nur von einem ermächtigten, vereidigten bzw. beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Der Übersetzter bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Beglaubigungsstempel am Ende des übersetzten Textes die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Hier gibt es sehr viele unterschiedliche Bezeichnungen, die in Deutschland jedoch exakt dasselbe meinen: Eine Übersetzung eines Dokuments mit Stempel und Unterschrift von Übersetzern, die über die entsprechende Qualifikation und gerichtliche Erlaubnis hierzu verfügen.

Die von uns angebotenen beglaubigten Übersetzungen werden in ganz Deutschland, unabhängig vom Bundesland, von sämtlichen Behörden, Gerichten, Schulen, Arbeitgebern und sonstigen Stellen anerkannt.

Gegebenenfalls müssen Sie vor der Übersetzung eine Apostille für das Originaldokument einholen. Bei Übersetzungen, die im Ausland eingereicht werden, ist in manchen Fällen zusätzlich eine Überbeglaubigung erforderlich.

Ablauf

Wir fertigen beglaubigte Übersetzung in der Regel von Scans an. Nur in seltenen Fällen, in denen ausdrücklich der Vermerk verlangt ist, dass die Übersetzung vom Originaldokument angefertigt wurde, benötigen wir das Original. Zur Angebotserstellung ist in jedem Fall ein Scan / gutes Foto ausreichend.

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung (mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift) per E-Mail als PDF sowie ein Original per Post.

Kosten und Dauer

Sie erhalten eine beglaubigte Übersetzung bei uns schon ab 45 €. Lassen Sie uns bitte Ihre zu übersetzenden Dokumente in elektronischer Form zukommen, dann erhalten Sie gerne einen konkreten Festpreis.

Die konkrete Bearbeitungsdauer hängt natürlich vom Umfang ab. Bei kleineren Urkunden erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung zumeist innerhalb von 2 Werktagen ab Auftragserteilung in elektronischer Form. Lassen Sie uns bitte Ihre zu übersetzenden Dokumente in elektronischer Form zukommen, dann nennen wir Ihnen gerne eine feste Lieferfrist.

Sonstiges

Eine Überbeglaubigung ist eine zusätzliche Bestätigung des Gerichts mit dem Stempel und Unterschrift der ermächtigten Übersetzerin sowie ihre Berechtigung zur Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen bestätigt werden. Eine Überbeglaubigung ist in manchen Fällen bei Übersetzungen für das Ausland erforderlich.

Mit einer Apostille wird die Echtheit des Originaldokuments betätigt. Sie hat mit der eigentlichen Übersetzung nichts zu tun, muss aber häufig mit übersetzt werden.

In Deutschland ermächtigte Übersetzer dürfen nur Übersetzungen in Kombination Deutsch beglaubigen. Daher können wir Ihnen beglaubigte Übersetzungen beispielsweise aus dem Englischen ins Chinesische oder aus dem Spanischen ins Französische nicht anbieten.

Schnellanfrage mit Datei-Upload

Schicken Sie uns Ihre Dateien und Eckdaten – wir melden uns kurzfristig mit einem Festpreis-Angebot und Liefertermin.

Fachübersetzungen und beglaubigte Übersetzungen für Unternehmen*

Unsere Preise für Übersetzungen aus dem Französischen, Englischen und Spanischen ins Deutsche beginnen bei 0,12 Euro pro Wort des Ausgangstextes.

Für Übersetzungen aus dem Chinesischen ist die Anzahl asiatischer Schriftzeichen maßgeblich. Der Preis pro asiatischem Zeichen liegt in der Regel zwischen 0,19 und 0,23 Euro.

Liegt der Text in einem editierbaren Format vor, können Wiederholungen preismindernd berücksichtigt werden.

Unser Mindestauftragswert beträgt 40 Euro.

* Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

Beglaubigte Übersetzungen / Urkundenübersetzungen für Privatkunden*

Im Folgenden finden Sie beispielhaft einige Preise für die beglaubigte Übersetzung von Standarddokumenten:

Französische, englische oder spanische Übersetzung eines Führungszeugnisses aus Deutschland: 45 Euro

Deutsche Übersetzung einer notariellen Geburtsurkunde aus China: 45 Euro

Deutsche Übersetzung eines chinesischen Führerscheins: 50 Euro

Deutsche Übersetzung einer chinesischen Heiratsurkunde: 50 Euro

Gerne nennen wir Ihnen einen konkreten Festpreis für die (beglaubigte) Übersetzung Ihrer Dokumente.

Lassen Sie uns hierzu einfach Ihre Unterlagen als Scan zukommen: per E-Mail an service@uebersetzer-dolmetscher.org, per Whatsapp oder über unser Kontaktformular.

* Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Verhandlungsdolmetschen Chinesisch – Deutsch bzw. Französisch – Deutsch

Für Dolmetschaufträge wird in der Regel ein Tagessatz berechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Einsatzes. Bitte sprechen Sie uns gerne an.