Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zu unserem Übersetzungsangebot
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die Fragen, die häufig zu unserem Angebot an Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gestellt werden:
Übersetzungen
Wie lange dauert es, bis ich meine Übersetzung erhalte?
Die konkrete Bearbeitungsdauer hängt natürlich vom Umfang ab. Bei kleineren Urkunden erhalten Sie die beglaubigte Übersetzung zumeist innerhalb von 1-2 Werktagen ab Auftragserteilung als Scan und anschließend per Post. Lassen Sie uns bitte Ihre zu übersetzenden Dokumente in elektronischer Form zukommen, dann nennen wir Ihnen gerne eine feste Lieferfrist.
Wie viel kostet eine Übersetzung?
Unsere Preise für Fachübersetzungen für Unternehmen beginnen bei 0,12 Euro pro Wort des Ausgangstextes. Für Übersetzungen aus dem Chinesischen ist die Anzahl asiatischer Schriftzeichen maßgeblich. Der Preis pro asiatischem Zeichen liegt in der Regel zwischen 0,18 und 0,23 Euro, jeweils zuzüglich MwSt.
Beispiele einiger Preise für die beglaubigte Übersetzung von Standarddokumenten (Preise inkl. MwSt.):
- Französische, englische oder spanische Übersetzung eines Führungszeugnisses aus Deutschland: 45 Euro
- Deutsche Übersetzung einer notariellen Geburtsurkunde aus China: 45 Euro
- Deutsche Übersetzung eines chinesischen Führerscheins: 50 Euro
- Deutsche Übersetzung einer chinesischen Heiratsurkunde: 50 Euro
Gerne nennen wir Ihnen einen konkreten Festpreis für die (beglaubigte) Übersetzung Ihrer Dokumente.
Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen werden für offizielle Zwecke, d. h. zur Vorlage bei Behörden, Gerichten usw. benötigt und werden zum Teil auch bei Bewerbungen von Hochschulen oder Arbeitgebern verlangt. Sie können nur von einem ermächtigten, vereidigten bzw. beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Der Übersetzer bestätigt mit seiner Unterschrift und seinem Beglaubigungsstempel am Ende des übersetzten Textes die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.
Verhandlungsdolmetschen
Was ist Verhandlungsdolmetschen?
Verhandlungsdolmetschen ist das Dolmetschen in direkten Gesprächssituationen – d. h. ohne Dolmetschkabinen und Kopfhörer. Dabei überträgt der Dolmetscher das Gesagte zeitversetzt in die jeweils andere Sprache. Verhandlungsdolmetschen eignet sich insbesondere für Termine/Veranstaltungen in kleineren Gruppen, wie Meetings, Verhandlungen, Geschäftsessen oder Behördengänge, bei denen sich die Beteiligten direkt miteinander unterhalten möchten. Nicht geeignet ist Verhandlungsdolmetschen für Konferenzen, Seminare o. Ä. mit Vorträgen und einer Vielzahl von Teilnehmern.
Für welche Sprachenpaare bieten Sie Verhandlungsdolmetschen an?
Wir bieten Verhandlungsdolmetschen für 2 Sprachenpaare an: Dolmetschen im Sprachenpaar Französisch <> Deutsch sowie im Sprachenpaar Chinesisch <>Deutsch.
Wie hoch sind die Kosten für einen Verhandlungsdolmetscheinsatz?
Für Dolmetschaufträge wird in der Regel ein Tagessatz berechnet. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Einsatzes und das Honorar schließt die inhaltliche Vorbereitung auf den konkreten Dolmetscheinsatz ein. Bei sehr kurzen Einsätzen, insbesondere privaten Terminen, ist aber auch eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
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